AGB

Geltung der Bedingungen

Die Lieferung, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht erneut vereinbart werden. Sobald die Ware oder Leistungen entgegengenommen werden, gelten diese Bedingungen als akzeptiert.

Der Auftraggeber widerspricht hiermit der Bestätigung des Auftragnehmers in Bezug auf seine eigenen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

Ausführung

Alle Arbeiten werden fachmännisch, sachgerecht und schonend ausgeführt.

Die Art der Behandlung in jedem einzelnen Fall bleibt unserer Entscheidung überlassen. Eine Garantie für die vollständige Entfernung von Flecken wird nicht übernommen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ausreichend Licht, Strom für den Maschinenbetrieb und ausreichend warmes Wasser für die Arbeiten kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Rückgabe

Die gereinigten Gegenstände werden nur gegen Vorlage der Auftragsbestätigung und Barzahlung zurückgegeben.

Wer die Auftragsbestätigung vorlegt, hat das Recht, die Gegenstände in Empfang zu nehmen, es sei denn, es bestehen begründete Zweifel an der Berechtigung des Vorlegers. Die Beweislast für solche Zweifel liegt beim Auftraggeber.

Bei gereinigten Gegenständen, deren Wert nach unserem Urteil 500 Euro übersteigt, kann ein Nachweis über die Berechtigung des Abholers verlangt werden.

Liefertermine

Vereinbarte Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Eine verspätete Lieferung führt jedoch nicht automatisch zu Ansprüchen jeglicher Art seitens des Auftraggebers, es sei denn, ein fester Liefertermin wurde von uns schriftlich bestätigt oder die Verspätung liegt in unserer Verantwortung.

Beanstandungen

Etwaige Mängelrügen gemäß §633 ff. des BGB müssen innerhalb einer Woche nach Durchführung oder Rückgabe der gereinigten Gegenstände unter Vorlage dieser vorgebracht werden.

Haftung

Soweit wir als Auftragnehmer haftbar sind, erstreckt sich diese Haftung nur auf den Zeitwert der gereinigten Gegenstände zum Zeitpunkt der Übergabe an uns, es sei denn, uns oder unserem Erfüllungsgehilfen wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt.

Haftungsumfang

Für Schäden an den gereinigten Gegenständen, die durch nicht offensichtliche Eigenschaften verursacht werden (z.B. Teppichverlegung mit wasserlöslichem Kleber, unzureichende Festigkeit des Gewebes oder der Nähte, unzureichende Farbechtheit und Druckbeständigkeit, Wellenbildung bei lose verlegten Teppichen, Schrumpfung, frühere unsachgemäße Behandlung usw.), übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung. Insbesondere übernehmen wir keine Haftung für auftretende Spannungen und Verformungen oder für gereinigte Gegenstände, die nicht oder nur begrenzt gereinigt werden können, es sei denn, dass diese Umstände offensichtlich sind oder die gereinigten Gegenstände entsprechend gekennzeichnet sind.

Rücktritt

Falls sich trotz vorheriger ordnungsgemäßer Prüfung während der Bearbeitung ergibt, dass der Auftrag nicht ausführbar ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, der Auftraggeber stimmt einer entsprechenden Änderung des Auftrags zu. Im Falle eines solchen Rücktritts hat der Auftraggeber nur Anspruch auf kostenlose Rückgabe der gereinigten Gegenstände im aktuellen Zustand.

Haftungsausschluss

Der in Klausel 7 vereinbarte Haftungsausschluss und das in Klausel 8 eingeräumte Rücktrittsrecht zugunsten des Auftragnehmers gelten nicht, wenn wir es versäumt haben, den Auftraggeber vor Annahme des Auftrags über bestehende Risiken gemäß Klausel 7 und 8 aufzuklären und die mangelnde Reinigungsfähigkeit bei sorgfältiger Untersuchung und Probereinigung hätte festgestellt werden können.

Zahlungsbedingungen

Die im Auftrag angegebenen Arbeiten sind sofort nach Durchführung in bar zu bezahlen. Eine bargeldlose Zahlung bedarf jedoch immer der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Bei Rechnungsstellung ist die Zahlung innerhalb von 5 Werktagen ohne Abzug fällig.

Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, gilt der Firmensitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand.

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